Optima Gebäudeservice Nord GmbH

Tariftreue ist Pflicht & was Kunden wissen müssen

Das müssen Kunden bei Reinigungsdienstleistungen wissen

Seit dem 1. Juli 2007 gilt: Reinigungsdienstleistungen fallen verbindlich unter das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG).
Damit hat der Gesetzgeber klare Regeln geschaffen, um Lohndumping zu verhindern und einen fairen Wettbewerb in der Reinigungsbranche sicherzustellen.
Was viele Auftraggeber nicht wissen: Auch Kunden von Reinigungsunternehmen tragen Verantwortung – und riskieren Bußgelder von bis zu 500.000 Euro, wenn die Regeln nicht eingehalten werden.

1. Warum das Entsendegesetz auch Kunden betrifft

Das AEntG schreibt verbindliche Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen für alle Gebäudereiniger vor – unabhängig von der Unternehmensgröße oder ob es sich um einen reinen Reinigungsbetrieb oder einen Mischbetrieb handelt.
Ziel ist es, Arbeitnehmer vor Ausbeutung zu schützen und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

Wichtig: Das Gesetz nimmt ausdrücklich auch den Auftraggeber in die Pflicht. Wer eine Reinigungsfirma beauftragt, muss sicherstellen, dass diese tarifkonform arbeitet. Dabei genügt es nicht, einfach ein günstiges Angebot anzunehmen. Sie als Kunde müssen prüfen, ob der angebotene Stundenverrechnungssatz realistisch und tarifgerecht ist.

Ein klarer Hinweis auf mögliche Verstöße sind unrealistisch niedrige Preise – besonders dann, wenn diese deutlich unter dem üblichen Marktwert liegen. Wird so ein Angebot angenommen, kann dies als Fahrlässigkeit gewertet werden. Selbst wenn Sie keinen direkten Einblick in die Lohnabrechnungen haben, erwartet der Zoll, dass Sie anhand von Marktpreisen einschätzen können, ob die Tariftreue gewahrt ist.

2. Zollkontrollen: So läuft die Überprüfung ab

Die Einhaltung der Mindestlöhne wird durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter überwacht. Die Beamten führen regelmäßige, verdachtsunabhängige Kontrollen direkt in den Reinigungsobjekten durch – und damit auch in den Räumlichkeiten der Kunden.

Als Auftraggeber sind Sie verpflichtet, den Zutritt zu Ihren Objekten zu ermöglichen und eventuelle Befragungen des eingesetzten Reinigungspersonals zuzulassen (§ 5 AEntG).
Solche Kontrollen sind Routine und bedeuten nicht automatisch, dass gegen Sie ein Verdacht besteht.
Allerdings: Wird ein Verstoß festgestellt – beispielsweise weil Ihr beauftragter Dienstleister den Mindestlohn nicht zahlt – kann auch gegen Sie ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.

Besonders heikel wird es, wenn Sie Tariferhöhungen oder gestiegene Sozialabgaben nicht durch Preisanpassungen im Vertrag berücksichtigen. Setzen Sie Ihren Dienstleister dadurch unter finanziellen Druck, kann das den Verdacht erhärten, dass Lohndumping billigend in Kauf genommen wird.

3. So schützen Sie sich vor Haftung und Bußgeldern

Damit Sie nicht in die Haftungsfalle geraten, sollten Sie bei der Auswahl und Beauftragung von Reinigungsunternehmen auf folgende Punkte achten:

  • Plausibilitätsprüfung des Stundenverrechnungssatzes: Ist der Preis zu niedrig, fragen Sie nach einer nachvollziehbaren Kalkulation.

  • Tariftreue-Erklärung einholen: Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass der Dienstleister die geltenden Tarifverträge einhält.

  • Preisanpassungsklauseln in Verträgen aufnehmen: So können Tariferhöhungen ohne lange Diskussionen umgesetzt werden.

  • Regelmäßige Nachweise anfordern: Dokumentieren Sie, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen.

Fazit: Tariftreue ist keine freiwillige Option, sondern eine gesetzliche Verpflichtung. Wer hier spart, riskiert nicht nur hohe Geldstrafen, sondern auch seinen Ruf als verantwortungsvoller Geschäftspartner. Indem Sie fair kalkulierende Dienstleister auswählen und laufend prüfen, tragen Sie dazu bei, dass Gebäudereinigung fair, sicher und nachhaltig bleibt.

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